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Rechtsschutz Gewerbe

Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.

  • Allgemeiner Gewerbe-Rechtsschutz

  • Straf-Rechtsschutz Gewerbe

  • Manager-Rechtsschutz 
  • Was ist verischert?

Allgemeiner Gewerbe-Rechtsschutz

Wenn Sie sich als Firma oder Freiberufler vor finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen möchten, bietet ein Gewerbe-Rechtsschutz vielseitige Absicherungsmöglichkeiten.

Welche Leistungen sind u.a. versichert:

  • Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Forderungsmanagement (i. d. R. durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister)


Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Daten-Rechtsschutz vor Gericht

Versichert sind das Unternehmen als Versicherungsnehmer und die Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.


Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

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