• PKV vs. GKV

  • Die PKV

  • PKV im Alter inkl. Tarifwechsel

PKV vs. GKV

Kaum ein anderer Absicherungsbereich war in den letzten Jahren so medienpräsent wie die Krankenversicherung (die Pflegeversicherung hatte sie als Pflichtversicherung dabei schon immer "huckepack" mit dabei). Regelmäßig wurde in beinahe jeder Legislaturperiode der Bundesregierung an der einen oder anderen Stelle in der gesetzlichen Krankenversicherung "reformiert", was in der Regel eine Kürzung der Leistungen mit sich brachte. Inzwischen ist es in Deutschland auch Pflicht, krankenversichert zu sein. Daher stellt die Entscheidung für eine Gesetzliche oder Private Krankenversicherung (GKV bzw. PKV) die erste Systementscheidung für die meisten Selbstständigen dar.

Man kann die beiden Systeme der Krankenversicherung sehr gut unterscheiden. Die Grundlage bei der PKV sind Alter und Gesundheitszustand, bei der GKV ist das Einkommen für die Beitragshöhe entscheidend. Der Leistungsumfang der PKV wird vertraglich über den Tarif festgelegt, bei der GKV regelt dies zum allergrößten Teil das Sozialgesetzbuch.

Machen Sie bei der Entscheidung "ob PKV oder GKV" keinesfalls den Fehler, sich an der Beitragshöhe zu orientieren. Stellen Sie sich besser die Frage, wie Sie im Krankheitsfall behandelt werden möchten. Auch sollten Sie in die Überlegungen mit einbeziehen, was in Ihrem Leben noch an Krankheitsthemen auf Sie zukommen könnte.

  • Versicherter Personenkreis

  • Kalkulation

  • Die Leistungen

Private Krankenversicherung - PKV

Grundsätzlich kann sich jeder Selbstständige oder Freiberufler (z. B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern.

Der Wechsel von der GKV zur PKV ist für Arbeitnehmer nach dem erstmaligen Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich, nämlich dann, wenn das Brutto-Jahreseinkommen im Jahr 2021 über 64.350 € liegt. Das entspricht einem Monatsgehalt von 5.362,50 € bei 12 Gehältern.

Zur Jahresarbeitsentgeltgrenze zählen alle Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis, die regelmäßig anfallen, wie:

  • Arbeitsentgelt
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Erschwernis- und Schichtzulagen
  • Pauschale Vergütung für Überstunden

Gesetzliche Krankenversicherung - GKV

In einer GKV wird ein Arbeitnehmer von Gesetzes wegen Pflichtmitglied aufgrund seines Einkommens, welches unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 € liegt bzw. aufgrund seines beruflichen Status, den er hat. Dazu zählen u.a.:

  • Arbeitslose (die vor der Arbeitslosigkeit bereits Mitglied einer GKV waren)
  • Studenten bis zum 30 Lebensjahr oder 14 Semester (Ausnahme: Familienversicherte)
  • See- und Bergleute
  • Künstler
  • Landwirte

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