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Urlaubszeit - die schönste Zeit im Jahr!

Trotzdem: vor und auch während einer Reise kann viel Unvorhergesehenes passieren. Schnell führt eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis dazu, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss.

Aber auch Erkrankungen im Ausland können finanzielle Probleme verursachen. Denn im Ausland ist durch die eigene Krankenversicherung nur bedingt Versicherungsschutz gegeben.

Sorgen Sie mit einem individuellen Reiseversicherungspaket dafür, dass Sie Ihren Urlaub sorglos genießen können.

Einige der genannten Punkte werden bereits von vielen Versicherern besser versichert, z.B. sind auch Folgeschäden, die auf einen Marder- oder Tierbiss zurückzuführen sind, bis zu einer gewissen Summe mitversichert. Oftmals wird auch der Begriff "Haarwildschaden" auf Tierschäden aller Art ausgeweitet.

Auslandsreisekrankenversicherung

Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt für Kosten, die im Ausland entstehen, aufkommt, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung äußerst sinnvoll. Diese übernimmt die Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland erkrankt und medizinische Versorgung benötigt. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt allerdings keine Kosten für Krankheiten, die bereits vor Reiseantritt bestanden. Bei Zahnbehandlungen sind die Leistungen meistens begrenzt. Weitere Leistungseinschränkungen sind von Versicherer zu Versicherer möglich.


Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt u.a. folgende Aufwendungen für unaufschiebbar erforderliche Heilbehandlungen:

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich Operation
  • schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in einfacher Ausführung
  • ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
  • ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland
  • Überführung bei Tod

Nicht versichert sind Routine- und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland sowie Zahnbehandlungen, die über eine schmerzstillende Wirkung hinausgehen.

Weiterhin sind bei den meisten Auslandsreisekrankenversicherungen nur Urlaubsreisen versichert.

Neben Policen für die Einzelperson gibt es auch Gruppenverträge (z. B. für Familien).

Achtung: Urlaubsreisen von Ausländern ins Heimatland sind teilweise nicht mitversichert.

Für folgende Reisen bedarf es eines gesonderten Versicherungsschutzes:

  • Länger andauernde Urlaubsreisen ab 8 Wochen
  • Entsendung von Arbeitnehmern
  • Krankenversicherung für Au Pairs
  • Krankenversicherung für Sprachschüler, Studenten oder auch Doktoranden
  • Aber auch Krankenversicherung für Ausländer die nach Deutschland einreisen (inkl.
  • Schengen-Visa für ausländische Besucher in der EU)

Oft unterscheiden Versicherer auch zwischen der Mitversicherung und dem Ausschluss der NAFTA-Länder (USA, Mexiko und Kanada).

Reiserücktritt

Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise die anfallenden Stornokosten, wenn die planmäßige Durchführung der Reise für die versicherte Person nicht zumutbar ist.

Folgende Ereignisse gelten u.a. als nicht zumutbar:

  • Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen (z.B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
  • schwere Unfallverletzung
  • unerwartete schwere Erkrankung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. Feuer, Explosion, Elementarereignisse)
  • Verlust des Arbeitsplatzes (unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber)

Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zum Zeitpunkt der Buchung zu rechnen war.

Reiseabbruch

Versichert ist die außerplanmäßige Beendigung der Reise aus einem sehr wichtigen Grund; d.h. die planmäßige Fortsetzung der Reise ist der versicherten Person nicht zumutbar. Erstattet werden die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise sowie die nicht genutzte Reiseleistung.

Folgende Ereignisse sind u.a. versichert:

  •  Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen (z. B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
  • schwere Unfallverletzung
  • unerwartete schwere Erkrankung
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse)

Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zum Zeitpunkt der Buchung zu rechnen war.

Reisegepäck

Die Reisegepäckversicherung leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird - z.B. durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall eines Transportmittels, Feuer, Explosion oder Elementarereignisse.

Erstattet wird der Zeitwert der Gegenstände bzw. bei beschädigten Gegenständen die notwendigen Reparaturkosten. 


Für Wertsachen sowie Foto-, Film- und Videoausrüstung gibt es spezielle Entschädigungsgrenzen. Für Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug gibt es meistens besondere Vereinbarungen und Sorgfaltspflichten.

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