Wohn-Riester

Ein üblicher Riester-Rentenvertrag hat den Aufbau einer zusätzlichen Rente zum Ziel. Der Wohn-Riester dient zur Finanzierung einer Immobilie.

  • Gefördertes Altersvorsorgekapital nutzen

  • Anspruch haben

  • Begünstigung durch Altersvorsorgebeträge

Seit dem 01.07.2008 kann gefördertes Alltersvorsorgekapital besser genutzt werden.

Die Eigenheimrente ("Wohn-Riester") umfasst folgende Bereiche:

  • Erwerb oder Bau einer eigengenutzten Wohnimmobilie: einer Wohnung in einem eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung, einer Genossenschaftswohnung oder eines eigentumsähnlichen oder lebenslagen Dauerwohnrechts
  • Tilgung eines zertifizierten Darlehens zur Finanzierung einer selbstgenutzen Wohnimmobilie (Darlehen muss nach dem 31.12.2007 zustande gekommen sein)
  • der Erwerb von Genossenschaftsanteilen
  • Nutzung zu Entschuldung der selbstgenutzten Wohnimmobilie
  • wurde die Wohnimmobilie bereits vor dem 31.12.2007 erworben, kann zu Beginn der Auszahlungsphase (z. B. bei Eintritt in das Rentenalter) das gesamte riestergeförderte Bausparkapital (Altersvorsorgekapital) für die Entschuldung des selbst genutzten Einfamilienhauses bzw. der Eigentumswohnung verwendet werden. 

Unsere gratis-angebot

Kostenfreie Services für Sie

SmartBook

SmartBook: Wie Sie mit 55 frühzeitig in Rente gehen, während Ihre Kollegen noch arbeiten

Webinar

Unsere Webinaraufzeichung, in dem Sie erfahren, wie ein Fondsmanager Ihr Geld investiert.

Beratungsgespräch

Sie wünschen Sich ein persönliches Beratungsgespräch. Dann lassen Sie uns kennenlernen.

Lassen Sie uns in einem persönlichen Telefonat oder per Videokonferenz kennenlernen und über Ihre Fragen, Wünsche und Ziele sprechen.