Ambulante Zusatzversicherung
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.
Folgendes ist u.a. versicherbar:
- Heilpraktiker
- Sehhilfen
- Kuren
- Vorsorgeuntersuchungen
- Arznei- und Verbandsmittel
- Hilfs- und Heilmittel
sind grundsätzlich alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind bzw. Entgeltpunkte "erwerben", wie z. B.:
- Arbeitnehmer
- Pflichtversicherte Selbständige / Landwirte
- Arbeitslose, Bezieher von Krankengeld
- Personen im Erziehungsurlaub oder die einen Angehörigen im Haushalt pflegen
- Behinderte in Werkstätten
- Geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt wird
- Bezieher von Vorruhestandsgeld (sofern vorher pflichtversichert)
- Vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Beamte, Richter, Berufssoldaten
sind Ehepartner der unmittelbar Zulagenberechtigten, sofern sie nicht selbst zu den oben genannten Personen gehören
Auch hier gilt der Mindesteigenbeitrag von 60 € im Jahr.
- Nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige
- Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung (Apothrker, Ärzte, Tierärzte und Architekten)
- Versicherungsfrei geringfügig Beschäftigte
- Altersrentner
- Bezieher einer Rente wegen teilweise verminderter Erwerbstätigkeit
- Studenten, die nicht versicherungspflichtig sind
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